Großtrappenherde   Großtrappenherde
 
Balzender Hahn   Großtrappenherde

 

Großtrappe

Der märkische Strauß

Ein alter Großtrappenhahn kann bis zu 17 kg schwer werden und damit so viel wiegen wie ein Reh. Damit zählt die Großtrappe zu den schwersten flugfähigen Vögeln der Welt. Darüber hinaus ist bei Großtrappen der Größenunterschied zwischen Männchen und Weibchen größer als bei jeder Vogelart der Welt.

Der ursprüngliche Lebensraum der Großtrappe waren weiträumige Steppenlandschaften. Zusätzliche Lebensräume entstanden in Mitteleuropa durch die Trockenlegung von Sümpfen und Mooren. Reine Ackerlandschaften haben ihre Eignung als schon seit langem verloren. Während sich die Art im Winter schon durch Rapsschläge in ungestörter Lage erhalten kann, gehört sie in der Brut- und Aufzuchtzeit zu den anspruchsvollsten Vögeln.

Die Balz ist ein aufsehenerregendes Ereignis. Der Hahn verwandelt sich in kurzer Zeit in einen großen, weißen Federball. Dabei wendet er das braun gemusterte Flügelgefieder so um, dass die weiße Unterseite und die weißen Federn des Ellbogens zuoberst liegen. Der Schwanz klappt auf den Rücken und zeigt nur noch das weiße Untergefieder. Die Partnerwahl geht von den Hennen aus, sie wählen einen der kräftigsten Hähne für die Befruchtung aus. Das Gelege besteht lediglich aus einer flachen Bodenmulde im Acker oder Grünland, meist ohne Nistmaterial. Das Gelege besteht aus ein bis drei Eiern. Nach einer Brutdauer von etwa 25 Tagen schlüpfen die etwa 90 Gramm schweren Küken. Sie werden die ersten Tage ausschließlich mit Insekten ernährt. Erst dann nimmt der Anteil an pflanzlicher Kost zu. Ohne Insekten haben die Küken keine Überlebenschance.

Großtrappen fühlen sich sicher, wenn sie frühzeitig in der Weite ihre Feinde entdecken und dann ausweichen oder fliehen können. Aber gerade Waschbären und Marderhunde werden für die Jungtiere zum Risiko. Die Windkraftanlagen in der Landschaft verändern die Zugkorridore und werden zum Unfallrisiko.

Die Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten

Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten wurde am 23. Juni 1979 unterzeichnet. Das Übereinkommen enthält die Verpflichtung der Vertragsstaaten, Maßnahmen zum weltweiten Schutz wandernder Tierarten zu treffen.

 

Quelle  :   Staatliche Vogelschutzwarte Brandenburg

Bilder  :    Norbert Eschholz, Staatliche Vogelschutzwarte

 

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