Graffitischutz
Graffitischmierereien an einer Sporthalle
Der Begriff Graffiti leitet sich vom griechischen Wort graphein ab. Im italienischen Sprachraum entwickelte sich aus sgraffiare (= kratzen, das Gekratzte) Sgraffiti bzw. Graffiti. Als Graffiti (Einzahl Graffito) bezeichnet man heute Schriftzüge und Bilder, die im öffentlichen Raum, ohne Genehmigung, auf Wandoberflächen aufgebracht werden. Nach dem deutschen Strafrecht gilt es als Sachbeschädigung oder einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung. Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wir mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt. Schon der Versuch ist strafbar.
Graffitischutz-Systeme dienen nicht dem grundsätzlichen Schutz vor Graffiti, sondern ermöglichen eine schnelle, möglichst unkomplizierte und rückstandsfreie Beseitigung solcher „Kunstwerke“.
Graffito in der alten Kratztechnik, neu gezeichnet